Alle Deutschen, die in Stephansposching mit Hauptwohnung gemeldet sind, können einen Reisepass beantragen. Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe in ca. 3 bis 4 Wochen. Für Eilfälle kann der Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden, welcher in ca. 3-4 Werktagen fertig ist. Bitte informieren Sie sich vorab über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Zielstaates. Einreisebestimmungen können Sie vom Auswärtigen Amt oder der Botschaft des jeweiligen Landes auf Anfrage erfahren.
Sie müssen den Antrag eigenhändig unterschreiben, außerdem müssen Ihre Fingerabdrücke gescannt werden. Sie können sich also bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
Bei Bedarf kann der Reisepass bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres ausgestellt werden.
(Hinweis: Die persönliche Anwesenheit des Kindes ist bei Antragstellung immer erforderlich).
Hierzu ist die Zustimmung der Eltern erforderlich. Bitte beachten Sie:
- Bei zusammenlebenden Eltern mit gemeinsamer elterlichen Sorge:
Schriftliche Zustimmung beider Elternteile unter Vorlage beider Ausweise.
- Bei getrennt lebenden/geschiedenen Eltern:
Das alleinige Antragsrecht hat grundsätzlich der Elternteil, in dessen Wohnung das Kind bei Antragstellung unverändert mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet ist.
- Bei ledigen alleinstehenden Müttern:
Hier besteht grundsätzlich alleiniges Sorge- und somit Antragsrecht
- Bei ledigen alleinstehenden Vätern:
Der ledige, alleinstehende Vater muss einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder das Einverständnis der Mutter vorlegen.
- Bei bestehender Vormundschaft: Die Vorlage der Bestallungsurkunde ist erforderlich.
Falls ein Erziehungsberechtigter am Tag der Antragsstellung verhindert ist, bringen Sie bitte die Zustimmungserklärung ausgefüllt und unterschrieben mit.
Vorläufiger Reisepass:
Vorläufige Reisepässe werden nur noch in Ausnahmefällen ausgestellt, falls die Antragstellung des Expresspasses zeitlich nicht ausreicht (Es können jederzeit Nachweise z.B. in Form von Flugtickets etc. verlangt werden, die bestätigen, dass ein Expresspass zeitlich nicht mehr möglich ist).
Die Gebühr beträgt 26,00 €. Sie benötigen ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild und den alten Reisepass. Allerdings ist der vorläufige Reisepass nur ein Jahr gültig.
(Hinweis: Der vorläufige Reisepass wird nicht in jedem Land akzeptiert)
Expresspass:
Bei Beantragung vor 12.00 Uhr ist der Expresspass schon nach 2 Werktagen zurück, ansonsten innerhalb von 3 Werktagen. Die Gültigkeitsdauer des Expresspasses ist wie beim regulären Reisepass. Die Gebühren für den Expresspass betragen 92,00 € (für 10 Jahre) bzw. 69,50 € (für 6 Jahre).
48-Seiten-Pass:
Für Vielreisende gibt es einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten für Visaeintragungen, den 48-Seiten-Pass (Zusatzgebühr 22,00 €). Auch hier ist die Gültigkeitsdauer wie beim regulären Reisepass.
Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere:
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie gestohlen worden, sind Sie verpflichtet, den Verlust unverzüglich bei uns anzuzeigen.
Unter Vorlage der unter Reisepass aufgeführten Unterlagen können Sie auch gleich neue Ausweisdokumente bei uns beantragen.
Abholung:
Bitte bringen Sie in jedem Fall Ihren bisherigen Reisepass bzw. Kinderausweis/-reisepass mit. Die Abholung des Reisepasses durch eine dritte Person (auch Eltern) ist nur mit Vollmacht und Ausweis/Reisepass des Bevollmächtigten möglich.
Hier gibt es die Vollmacht zum Download